Montag, 16. Juli 2012

Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände in NRW

Die Landesregierung in Nordrhein Westfalen ist nach Bremen das 2. Bundesland, das das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einführen will. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der spätestens im Herbst 2012 im Parlament behandelt werden soll. Mit dem Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzvereine in NRW die Möglichkeit, bereits vor bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für deren Rechte einzutreten. Ebenso vorgesehen seien Klagemöglichkeiten etwa gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen und Hühnerschnäbeln oder gegen den Bau neuer Maststallungen. Der Münchner Tierschutzverein setzt am 11. Oktober 2012 seine Bemühungen um ein Verbandsklagerecht in Bayern auf einer großen Kundgebung auf dem Münchner Odeonsplatz fort. Termine und Programm werden rechtzeitig bekannt gegebeben.

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