Montag, 16. Juli 2012
Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände in NRW
Die Landesregierung in Nordrhein Westfalen ist nach Bremen das 2.
Bundesland, das das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
einführen will. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf
verabschiedet, der spätestens im Herbst 2012 im Parlament behandelt
werden soll. Mit dem Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzvereine in
NRW die Möglichkeit, bereits vor
bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für deren Rechte
einzutreten. Ebenso vorgesehen seien Klagemöglichkeiten etwa gegen
Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen und Hühnerschnäbeln oder
gegen den Bau neuer Maststallungen. Der Münchner Tierschutzverein setzt
am 11. Oktober 2012 seine Bemühungen um ein Verbandsklagerecht in
Bayern auf einer großen Kundgebung auf dem Münchner Odeonsplatz fort.
Termine und Programm werden rechtzeitig bekannt gegebeben.
Abonnieren
Posts (Atom)