Freitag, 16. März 2012
Freitag, 2. März 2012
Donnerstag, 1. März 2012
Einladung:
Protest-Kundgebung… weil Tierschutzverbände die Rechte
von Tieren noch nicht einfordern können.
Datum:
Freitag, den 30. März 2012
Treffpunkt:
ab 17 Uhr auf dem Odeonsplatz
Kundgebung:
ca. 17.15 bis 18.00 Uhr
Nach der Kundgebung gehen wir gemeinsam in Richtung Bayerische Staatskanzlei. Dort erfolgt die Unterschriften-Übergabe.
Marschroute:
Odeonsplatz / Ludwigstraße / Von-der-Tann-Straße / Prinz-Carl-Palais / Franz-Josef-Strauß-Ring / (gegenüber) Bayerische Staatskanzlei.
von Tieren noch nicht einfordern können.
Freitag, den 30. März 2012
Treffpunkt:
ab 17 Uhr auf dem Odeonsplatz
Kundgebung:
ca. 17.15 bis 18.00 Uhr
Nach der Kundgebung gehen wir gemeinsam in Richtung Bayerische Staatskanzlei. Dort erfolgt die Unterschriften-Übergabe.
Marschroute:
Odeonsplatz / Ludwigstraße / Von-der-Tann-Straße / Prinz-Carl-Palais / Franz-Josef-Strauß-Ring / (gegenüber) Bayerische Staatskanzlei.
Mittwoch, 29. Februar 2012
Protest-Kundgebung
mit Unterschriften-Übergabe
So wie das Staatsziel Umweltschutz die naturschutzrechtliche Verbandsklage mit sich brachte, muss dies auch im Tierschutz erfolgen - insbesondere auch deshalb, weil Tiere als fühlende Lebewesen besonderen Schutz verdienen.
Tierschutzrechtliche Verbandsklage - jetzt! Bereits rund 20.000 Menschen haben sich inzwischen mit ihrer Unterschrift zum Klagerecht im Tierschutz bekannt! Wir bitten alle Tierfreunde: Nehmen Sie zahlreich teil an unserer Protest-Kundgebung gegen die Missachtung der Grundrechte von Tieren! Gemeinsam haben wir eine Chance, Tiere wirksam vor Missbrauch und Qual schützen zu können.
So wie das Staatsziel Umweltschutz die naturschutzrechtliche Verbandsklage mit sich brachte, muss dies auch im Tierschutz erfolgen - insbesondere auch deshalb, weil Tiere als fühlende Lebewesen besonderen Schutz verdienen.
Tierschutzrechtliche Verbandsklage - jetzt! Bereits rund 20.000 Menschen haben sich inzwischen mit ihrer Unterschrift zum Klagerecht im Tierschutz bekannt! Wir bitten alle Tierfreunde: Nehmen Sie zahlreich teil an unserer Protest-Kundgebung gegen die Missachtung der Grundrechte von Tieren! Gemeinsam haben wir eine Chance, Tiere wirksam vor Missbrauch und Qual schützen zu können.
Gebt den Tieren ihre Rechte!
• 1972 wurde das erste bundesweite Tierschutzgesetz verkündet.
• 1998 wurde der Tierschutz in der Bayerischen Verfassung verankert.
• 2002 wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen.Gesetzgeber, Behörden, Staatsanwaltschaften
und Gerichte sind in besonderem Maße verpflichtet, dem Schutz unserer Mitgeschöpfe in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
Paradox ist: diese Verpflichtung ist durch anerkannte Tierschutzorganisationen weder überprüfbar noch juristisch zu beeinflussen. Die Interessen des Tierschutzes können zwar formuliert werden – eine Pflicht der Behörde, diese Stimme des Tierschutzes anzuhören oder gar in ihre Entscheidung mit einzubinden, besteht aber nicht. Dies würde eine Verbandsklage ändern.
Protest-Kundgebung - warum?
Die Rechte von Tieren sind im Grundgesetz sowie in der Bayerischen Verfassung verankert. Tierschutz ist Staatsziel mit Verfassungsrang. Dennoch haben Tierschutzorganisationen keine Kontroll- und Klagerechte, um für den Schutz der Tiere eintreten zu können und so den Tieren eine Stimme zu geben. Wenn der Schutz- und Kontrollauftrag des Staatsziels Tierschutz erfüllt werden soll, muss anerkannten Tierschutzorganisationen ein tierschutzrechtliches Verbandsklagerecht zuerkannt werden.
Mit dem Verbandsklagerecht können behördliche Entscheidungen auf den Prüfstand unabhängiger Gerichte gestellt werden, wenn:
• tierschutzrechtliche Vorschriften verletzt wurden.
• Entscheidungen der Behörden nicht nur aus der Sicht der Tierhalter und -nutzer, sondern auch aus der Sicht des Tierschutzes überprüft werden sollen.
Tierschutz im Grundgesetz ohne Möglichkeit die Rechte der Tiere juristisch vertreten zu können wird zu einem Grundrecht 2. Klasse. Der Schutz von Tieren darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss in der Praxis durchgesetzt werden können.
Hierfür brauchen wir das Klagerecht:
• Wenn schwere Vernachlässigungen und Tierquälereien von Tierhaltern vorliegen.
• Bei Tierquälereien, die im Zusammenhang mit Massentierhaltung stattfinden.
• Wenn Kommunen unberechtigte Tiertötungen anordnen, z.B. die Tötung beschlagnahmter Tiere oder die Tötung von Stadttauben.
• Wenn Schlachttiere unter tierquälerischen Bedingungen tausende von Kilometern durch Europa transportiert werden.
• Wenn durch Religionsfreiheit Tiere gequält werden, wie z.B. beim Schächten.
• Wenn Tierversuche zugelassen werden, obwohl es längst tierversuchsfreie Alternativen gibt.
• Wenn Jungtiere aus Profitgier gezüchtet werden und illegaler Welpenhandel ohne Rücksicht auf die Tiere betrieben wird.
• Wenn in der Landwirtschaft Millionen Tiere sinnlos getötet werden, z.B. die männlichen Eintagsküken von Legehennenrassen.
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| Legehuhn aus Massentierhaltung: Das Ei ist am Eileiter im Bauchinneren verklebt. Das Tier musste euthanasiert werden. |
Montag, 26. September 2011
Donnerstag, 15. September 2011
Verbandsklagerecht - Was ist das?
Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit. In der Schweiz wird das Recht, eine solche Klage zu erheben, als Verbandsbeschwerderecht bezeichnet. Im deutschen Recht gibt es mittlerweile in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich ausgeprägte Möglichkeiten, eine Verbandsklage zu erheben.
Besondere Bedeutung kommt Verbandsklagen im Umweltrecht zu. Grundsätzlich liegt dem deutschen Verwaltungsprozessrecht das System des Individualrechtsschutzes zugrunde. Umweltschutz-Organisationen können das Verbandsklagerecht nutzen, ABER nach § 42 Abs. 2 VwGO ist nur derjenige klagebefugt, der geltend macht, durch den Verwaltungsakt in eigenen Rechten (subjektiv-öffentliches Recht) verletzt zu sein. Ein Umweltschutzverband kann daher nicht ohne weiteres gegen größere Projekte vorgehen, die in die Umwelt eingreifen. Wenn Umweltverbände etwa gegen einen Autobahnbau vorgehen wollten, konnten sie nur klagen, wenn sie selbst Grundstücke im Bereich der Baumaßnahme hatten, die dadurch beeinträchtigt wurden. Dies führte dazu, dass einige Umweltverbände kurzfristig dort sogenannte Sperrgrundstücke erworben hatten, um so eine Klagebefugnis zu erlangen. Dieses Verhalten wurde aber als rechtsmissbräuchlich angesehen.
Das Verbandsklagerecht im Naturschutzrecht ist seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich geregelt (früher Ländersache). Im Abschnitt 8 BNatSchG ist die Mitwirkung von Vereinen geregelt, insbesondere in § 64 BNatSchG „Rechtsbehelfe“ von Vereinen. Die Bundesländer können das Verbandsklagerecht ausdehnen auf Verfahren und Tatbestände, die in ihrer eigenen Verantwortung stehen.
Klagen gegen Bundesbehörden sind nur möglich bei
- Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten und Nationalparks.
- Planfeststellungsbeschlüssen über Vorhaben, die in Natur und Landschaft eingreifen, sowie Plangenehmigungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Das Verbandsklagerecht für den Tierschutz ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Tierschutzorganisationen können bisher Verstöße gegen Tierschutzrecht lediglich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann allein, ob sie Anklage erhebt oder die Ermittlung einstellt. Erfahrungsgemäß dominiert die Einstellung.
Industrielle Tiermäster oder Tierexperimentatoren können jedoch durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen. Aber niemand kann bei Gericht klagen, wenn die Behörden Tierschutzvorschriften nicht in vollem Umfang durchsetzen. Das Verbandsklagerecht für den Tierschutz kann diese rechtliche Schieflage ausgleichen, das kann in den Bundesländern und auf Bundesebene eingeführt werden. Bremen verfügt seit 2007 als bisher einziges Bundesland über das Klagerecht im Tierschutz.
Es wurden in 10 Bundesländer Anträge auf Einführung des Klagerechts beraten. Sie würden in de Regel von Die Grünen eingebracht, einmal von der SPD und einmal von Die Linke. Gescheitert sind sie regelmäßig an der CDU und FDP. Die schwarz-gelb-grüne Landesregierung hat im Mai 2011 unter Federführung der grünen Umweltministerin einen Regierungsentwurf in den Landtag eingebracht und ist somit ihren Koalitionsvereinbarungen einen entscheidenden Schritt nachgekommen. Aktuell steht die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf der Agenda.
Informationen von: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage) und Menschen für Tierrecht e.V. (www.tierrechte.de)
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